Fortbildung: Steuerrecht für e. V. -Musikschulen - Update vom Steuerexperten

Unser Rechnungsprüfer Martin Costa, seines Zeichens Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit eigener Kanzlei und Berater zahlreicher Bildungseinrichtungen bringt Sie auf den neuesten Stand in Sachen Steuerrecht. Wir besprechen z.B. die neuen Anforderungen des Finanzamtes zur Steuererklärung bezüglich des Freistellungsbescheides (Gemeinnützigkeit) und klären die Aufteilung in Zweckbetrieb/ Wirtschaftsbetrieb/ ideeller Bereich, die Vielen zuweilen Schwierigkeiten bereitet. Wir erörtern Möglichkeiten und Grenzen des Wirtschaftsbetriebs (z.Bsp. Workshops/ Fortbildungen mit externen Teilnehmenden oder Mietentgelte an Externe).
Fortbildung-Nr.:
26-05
1-tägige Fortbildung:
03.02.2026 09:00 - 12:00 Uhr

Inhalte:

Ein wichtiges Thema werden die Änderungen durch das Jahrssteuergesetz 2024 im Bereich der Umsatzbesteuerung und Umsatzsteuerbefreiungen sein.
Ihre aktuellen Fragen aus der Musikschulverwaltung werden vor dem Kurs abgefragt:

z. B.
- Spenden/Spendenquittungen bei Vereinen
- Thema Umsatzsteuer bei Vereinen
- Umgang mit Arbeitsessen etc.

Gerne dürfen Sie uns diese auch im Vorfeld schon mailen! Bitte an brigitte.riskowski@musikschulen-bayern.de

 

Seminarziel:

Mehr Sicherheit im rechtlichen Bereich

 

Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen in den Verwaltungen von e. V.-Musikschulen

 

Hinweis:

Die Fortbildung findet online (vorraussichtlich per zoom) statt!

 

 

Dozent*in:

Martin Costa
Gesellschafter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA, Costa & Partner Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB, Rechnungsprüfer des VBSM und stets beratend an der Seite der Geschäftstelle, wenn es rechtlich in die Tiefe geht. Er spielt Akkordeon im "Münchner Quintenzirkel" und leitet ein daraus hervorgegangenes Akkordeonquintett.

 

 

Max. Teilnehmer*innen:

25

 

Kursbeitrag:

35,00 € für Mitarbeiter an VBSM-Mitgliedsschulen
50,00 € für Gastteilnehmer
Anmeldeschluss: 23.01.2026
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