Stellenangebot Gitarre/E-Gitarre
Fach |
Gitarre/E-Gitarre |
Weitere Fächer |
Elementare Musikpädagogik |
Musikschule |
Musikschule im Landkreis Passau |
Zu besetzen zum |
01.09.2025 |
Befristet bis |
unbefristet |
Deputat [Wochenstunden] |
Teilzeit bis Vollzeit 30 Stunden |
Vergütung |
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (VKA), je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen e |
Ende Bewerbungsfrist |
30.05.2025 |
- abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Gitarre/E-Gitarre bzw. Elementare Musikpädagogik oder eine anderweitige musikpädagogische Qualifikation
- vorhandene Unterrichtserfahrung wird begrüßt
- hohe musikalische und pädagogische Kompetenz im Umgang mit Kindern und Eltern
- Einsatz, Eigeninitiative und Flexibilität
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und eine selbstständige Arbeitsweise
- tarifgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (VKA), je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in EG 9b bzw. 9a TVöD
- die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z.B. betriebliche Altersversorgung, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
- grundsätzlich freie Ferienzeiten
- vielseitige und interessante Aufgaben mit entsprechenden Fortbildungsmöglichkeiten
- ein kompetentes, aufgeschlossenes und engagiertes Kollegium
Ihre Aufgaben:
- Einzel-, Gruppen- und Ensembleunterricht im Fach Gitarre/E-Gitarre mit Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Veranstaltungen und freiwillige Leistungsprüfungen, dabei eine selbstständige und eigenverantwortliche Stundenplangestaltung
- Gruppenunterricht für Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren im Fach Elementare Musikpädagogik (Früherziehung, Grundausbildung)
Fragen?
für Fachliches: Herr Brunner (Tel.: 0851/397-2619)
für Personalrechtliches: Frau Gintenreiter (Tel.: 0851/397-1456)
Musikschule im Landkreis Passau
Kurt Brunner, Schulleiter
Passauer Str. 39
94121 Salzweg
+49 (0)851 / 397-2622
+49 (0)851 / 397-90909
Hinweise
Der Landkreis Passau fördert aktiv die Gleichstellung aller Bediensteten, wir freuen uns, wenn sich alle Geschlechter angesprochen fühlen. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsstelle (Art. 18 BayGIG) wird hingewiesen.