Stellenangebot Musikschulleitung
| Fach |
Musikschulleitung |
| Weitere Fächer |
Klarinette, Saxophon |
| Musikschule |
Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e. V. |
| Zu besetzen zum |
01.01.2027 |
| Befristet bis |
unbefristet |
| Deputat [Wochenstunden] |
10 |
| Vergütung |
In Anlehnung an TVöD |
| Ende Bewerbungsfrist |
31.08.2026 |
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Musikpädagogik oder ein vergleichbarer künstlerischer Studienabschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule für Musik
- wünschenswert, aber keine Voraussetzung: ein abgeschlossener Lehrgang Führung und Leitung einer Musikschule
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- pädagogische und organisatorische Erfahrung in der Musikschularbeit mit Führungskompetenz
- Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
- pädagogische und künstlerische Leitung der Schule einschließlich der Personalverantwortung für die Bürokräfte und das Lehrpersonal
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Konzerten und Projekten
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
- Leistungsgerechte Bezahlung in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
- die Unterstützung von 2 engagierten Sekretärinen bei der Verwaltung der Musikschule
- viel Freiraum für die künstlerische Organisation der Musikschule
- Weiterführung und Zukunftsentwicklung der e.V. Musikschule
- Erteilung von Unterricht, idealerweise in den Fächern Klarinette und Saxophon
Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e. V.
Benno Huber, Vorstand
Raiffeisenplatz 2
83342 Tacherting
+49 (0)8622 / 227
+49 (0)8622 / 919970
Der Trägerverein der Sing- und Musikschule Emertsham beschäftigt aktuell 14 Haupt- und Nebenberufliche Lehrkräfte. Sie unterrichten ca. 500 Schüler an mehreren Standorten.
Der/die Musikschulleiter(in) kann sich bei seiner Arbeit auf die Unterstützung von zwei engagierten Bürokräften verlassen. Für die Stelle ist ein Pensum von 10 Stunden vorgesehen.
In seiner/ihrer Position untersteht der / die neue Musikschulleiter(in) dem geschäftsführenden Vorstand vertreten durch den ersten und den stellvertretenden Vorstand. Als berufenes Mitglied im erweiterten Vorstand des Trägervereins übernimmt die Musikschulleitung gemeinsam Verantwortung für die Leitung und Weiterentwicklung der Schule.