Aufgaben und Leistungen

des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. (VBSM)


Der VBSM

  • vertritt als Fachverband der Träger die Interessen der Sing- und Musikschulen.
  • informiert und berät in fachlichen, organisatorischen, strukturellen und personellen Angelegenheiten und nimmt damit die vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst übertragene Aufgabe der Beratungsstelle für das Sing- und Musikschulwesen in Bayern wahr.
  • steht in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Fragen der Vernetzung von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen.
  • berät im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales die Kindertagesstätten in Fragen der Qualifikation externer musikpädagogischer Anbieter.
  • bewilligt, berechnet und überweist in seiner Eigenschaft als Beliehener die staatlichen Fördermittel für die öffentlichen Musikschulen.
  • leistet aktive Netzwerkarbeit mit der Bayerischen Staatsregierung und ihren Fachministerien, den Kommunalen Spitzenverbänden, den Regierungen als Aufsichtsbehörden, den Kindertageseinrichtungen und den allgemeinbildenden Schulen, dem Bayerischen Musikrat mit
    seinen Verbänden des professionellen und des Laien-Musizierens, dem Verband deutscher Musikschulen e. V. mit seinen Landesverbänden, den Wettbewerben „Jugend musiziert“ und anderen Wettbewerben sowie den Einrichtungen und Verbänden der kulturellen Bildung.
  • informiert die Öffentlichkeit über Zielsetzung und Entwicklung öffentlicher Musikschularbeit, um ihre Bedeutung im Allgemeinen sowie die bayerischen Qualitätsmerkmale im Besonderen herauszustellen.
  • initiiert und unterstützt verbandsübergreifende Projekte und Netzwerke der musisch-kulturellen Bildung und engagiert sich aktiv für die Stärkung der Musikschulidee in der Öffentlichkeit durch zentrale Veranstaltungen und Konzerte (z. B. Bayerischer Musikschultag), Präsenz im
    Bayerischen Rundfunk, CD-Produktionen und eine breit angelegte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • unterstützt die Qualitätssicherung der Musikschularbeit. Zu diesem Zweck erarbeitet, betreut und koordiniert der Verband Maßnahmen und Aktivitäten, insbesondere in den Bereichen Landesweiter Kennzahlenvergleich, der Berichtsbogenanalyse hinsichtlich der Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule sowie hinsichtlich fachlicher und wirtschaftlicher Aspekte.
  • verfolgt die praktische Umsetzung des Namensschutzes für die Bezeichnung „Musikschule/Singschule/Sing- und Musikschule“, wie er mit den fachlichen, qualitativen und sozialen Anforderungen der Sing- und Musikschulverordnung geschaffen wurde.
  • unterstützt gemeinsame Belange der Musikschulen bei überregionalen Institutionen und Behörden.
  • betreut ausgesuchte Fachgebiete und stellt dazu Fachberater*innen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
  • fördert den Kommunikations- und Informationsfluss sowie den fachlichen Erfahrungsaustausch zwischen den VBSM-Mitgliedsschulen u. a. durch die Organisation von Fachtagungen und Diskussionsveranstaltungen.
  • arbeitet an der fachlichen sowie strukturellen Weiterentwicklung und stellt eine umfangreiche
    Sammlung grundlegender Dokumente und regelmäßig aktualisierter Themenpapiere, Materialien und Unterlagen zur Verfügung.
  • entwickelt besondere Fortbildungsangebote und bietet Leitungen, Lehrkräften und Verwal-
    tungsmitarbeiter*innen von Musikschulen ein zeitgemäßes Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm zu günstigen Bedingungen an.
  • arbeitet mit den Aus- und Fortbildungsstätten für Musikberufe zusammen und nimmt die Interessen der Musikschulen bei der Ausbildung künftiger Lehrkräfte wahr.
  • stellt seinen Mitgliedern das Prüfungssystem Freiwillige Leistungsprüfungen (FLP) für Musikschüler*innen zur Verfügung, dass er in Zusammenarbeit mit dem damaligen Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst entwickelt hat.
  • würdigt gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus besonders herausragende musikalische Leistungen und Kompetenzen ausgewählter Schüler*innen bayerischer Musik-
    schulen mit dem Bildungszertifikat Kompetenznachweis Musik (KNM).
  • leistet Nachwuchsarbeit und Begabtenförderung im Bereich Jazz und ist Träger des Landes-Jugendjazzorchesters Bayern (LJJB). 
  • ist Träger des Bayerischen Jazzinstituts, der Dokumentations-, Kommunikations- und Beratungsstelle für den Jazz in Bayern und darüber hinaus. 
  • ist Träger des Landeswettbewerbs „Jugend jazzt“ Bayern, der vom Landes-Jugendjazzorches-
    ter Bayern im jährlichen Wechsel für Big Band bzw. Solo und Ensemble durchgeführt wird.
  • repräsentiert die bayerischen Musikschulen und vertritt ihre Interessen auf Bundesebene. Die VBSM-Mitgliedsschulen sind gleichzeitig Mitglieder des Verbandes deutscher Musikschulen e. V. (VdM) und können somit auch alle Leistungen des Bundesverbandes in Anspruch nehmen.
  • entsendet Vertreter*innen und Fachberater*innen in Ausschüsse und Gremien auf Landes- und Bundesebene.
  • pflegt den Austausch mit der Landesvereinigung der Elternvertretungen und Fördervereine der Sing- und Musikschulen in Bayern e. V. (LEV).
  • zeichnet Beschäftigte, ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und weitere Persönlichkeiten aus dem Umfeld der Musikschulen für besondere und langjährige Verdienste aus.