Gemäß der § 20 Abs. 3 der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020 ist Unterricht an Musikschulen in Präsenzform bis mindestens 10. Januar untersagt. Gleiches gilt für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Gemäß der § 20 Abs. 3 der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020 ist Unterricht an Musikschulen in Präsenzform bis mindestens 10. Januar untersagt. Gleiches gilt für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.