Mit dem System der Freiwilligen Leistungsprüfungen möchten die Musikschulen ihre Schüler*innen zum musikalischen Leistungsnachweis motivieren. Wer will, kann in diesen Prüfungen – nach Absprache mit seiner Lehrkraft – seine musikalischen Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis stellen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Schüler*innen Abzeichen und Urkunden.
Die Prüfungen haben verschiedene Schwierigkeitsgrade und umfassen 35 Instrumentalfächer sowie Gesang. Die Schüler*innen können Prüfungen ablegen, unabhängig davon, wie alt sie sind, welches Instrument sie spielen und auf welchem musikalischen Leistungsniveau sie sich gerade befinden. Die einzelnen Prüfungsstufen bauen auf der Grundlage eines allgemeinen Regelwerks auf, das für alle bayerischen Musikschulen gilt.
Nachteilsausgleich
Teilnehmende mit einer dauerhaften Behinderung können einen Nachteilsausgleich für die FLP-Prüfungen beantragen. Der Nachteilsausgleich für die FLP-Prüfungen erfolgt immer als individuelle Einzelfallentscheidung: je nach Art und Ausprägung der Behinderung kann der Nachteilsausgleich demnach unterschiedlich aussehen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Prüfungsanforderungen für Teilnehmende mit und ohne Behinderung vergleichbar bleiben.
Der Antrag für einen Nachteilsausgleich kann formlos mit der Anmeldung bei der für die Anmeldung zuständigen Stelle (D1/D2: Musikschule, D3: Erweiterter Vorstand) eingereicht werden. Zusammen mit dem Antrag ist ein schulpsychologisches oder ggf. ärztliches Gutachten einzureichen, in dem Umfang und Art der Einschränkung sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Prüfung beschrieben sind.
Spezielle Erläuterungen für Musikschulleitungen sowie Bestellmöglichkeiten von Urkunden, Aufklebern, Anstecknadeln und Info-Foldern sind im internen Bereich der Website zu finden. Bitte loggen Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten ein.
Zu den untenstehenden Lernhilfen finden Sie die Audiodateien zum Theoriebuch D1 bis D3 >>hier<<