Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verband besteht nicht (§ 3 Abs. 3 Satzung VBSM). Fördernde Mitglieder können Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Gemeinschaften und Institutionen werden, welche die Ziele des Verbandes unterstützen wollen (§ 3 Abs. 2 Satzung VBSM).
Die vollständigen Mitgliedschaftsbedingungen finden Sie hier als PDF.