Mitgliedschaft

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Ordentliche Mitglieder können gemeinnützige Träger von Sing- und Musikschulen in Bayern sein. Alle ordentlichen Mitglieder des Verbandes sind zugleich Mitglieder des Verbandes deutscher Musikschulen e. V. (§ 3 Abs. 1 Satzung VBSM).

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verband besteht nicht (§ 3 Abs. 3 Satzung VBSM). Fördernde Mitglieder können Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Gemeinschaften und Institutionen werden, welche die Ziele des Verbandes unterstützen wollen (§ 3 Abs. 2 Satzung VBSM).

Die vollständigen Mitgliedschaftsbedingungen finden Sie hier als PDF.

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