Gemäß § 20 Abs. 3 der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020, die durch Verordnung vom 8. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 5) geändert worden ist, ist Unterricht an Musikschulen in Präsenzform bis mindestens 31. Januar 2021 untersagt. Gleiches gilt für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.