Der Berichtsbogen wird jährlich vom VdM überarbeitet. Wir möchten Ihnen die aktuellen Neuerungen aufzeigen und erläutern. Auch in 2024 wird der Berichtsbogen die Funktion des Verwendungsnachweises gegenüber dem StMWK für die staatlichen Zuwendungen des Vorjahres behalten. Die Funktion des Antrags auf staatliche Zuwendungen wird ein neues Formular übernehmen.
Fortbildung-Nr.:
23-09
1-tägige Fortbildung:
12.01.2024 |
10:00 - 11:30 Uhr |
Ausgebucht.Wenden Sie sich bei Interesse an
brigitte.riskowski@musikschulen-bayern.de
Inhalte:
Wie immer werden wir Fragen zu den bisherigen Erhebungen und Berechnungen klären sowie Zusammenhänge aufgezeigen. Des Weiteren werden wir auf Eingabefehler und Zuweisungsprobleme des vergangenen Jahres eingehen, um Ihnen eine möglichst reibungslose Abgabe zu ermöglichen. Die Abgabemöglichkeiten für die weiteren Antragsformulare werden im Rahmen der Fortbildung vorgestellt und erläutert. • Allgemeine Zuschussberechnung • Berichtsbogen für das Kalenderjahr 2023 • weitere Bestandteile des Verwendungsnachweises • weitere Antragsmöglichkeiten auf staatliche Zuwendungen für Gesang, Kammermusik, Frühförderung bzw. Förderklasse sowie Kooperationen mit Kitas und allgemeinbildenden Schulen
Seminarziel:
Besseres Verständnis der Zusammenhänge der Datenerfassung über den Berichtsbogen als Motivationshilfe für eine zeitige Abgabe.
Zielgruppe:
Musikschulleiter*innen, Verwaltungsleiter*innen bzw. alle Personen, die an der Erstellung der Zuwendungsanträge beteiligt sind und bereits fundierte Erfahrungen in diesem Bereich haben
Dozent*in:
Wolfgang GrethGeschäftsführer VBSM, Leiter der Beratungsstelle
Max. Teilnehmer*innen:
170
Kursbeitrag:
10,00 € für Mitarbeiter an VBSM-Mitgliedsschulen
0,00 € für Gastteilnehmer
Anmeldeschluss: 20.12.2023
Brigitte Riskowski
Referentin
+49 (0)881 / 130805-54
+49 (0)881 / 8924
Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.
Am Achalaich 22 | 82362 Weilheim